Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

19.02.1991

Geschäftszahl

90/08/0016

Rechtssatz

Paragraph 67, Absatz 10, ASVG sanktioniert nur die Verletzung von Vertreterpflichten; Umständen, die in der "privaten" Vermögenssphäre liegen, dem Verhalten bei der Leitung anderer Unternehmen oder gar persönlichen Eigenschaften kommt daher Bedeutung nicht zu.