Verwaltungsgerichtshof
19.02.1991
90/08/0016
Paragraph 67, Absatz 10, ASVG sanktioniert nur die Verletzung von Vertreterpflichten; Umständen, die in der "privaten" Vermögenssphäre liegen, dem Verhalten bei der Leitung anderer Unternehmen oder gar persönlichen Eigenschaften kommt daher Bedeutung nicht zu.