Verwaltungsgerichtshof
17.12.1991
90/08/0005
Der Erkundigungspflicht nach Paragraph 68, Absatz eins, ASVG genügt, wer beim Steuerberater eine Bestätigung über die Beitragsfreiheit einholt. Die Einholung einer Auskunft des Sozialversicherungsträgers ist dann nicht notwendig.