Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

17.12.1991

Geschäftszahl

90/08/0005

Rechtssatz

Der Erkundigungspflicht nach Paragraph 68, Absatz eins, ASVG genügt, wer beim Steuerberater eine Bestätigung über die Beitragsfreiheit einholt. Die Einholung einer Auskunft des Sozialversicherungsträgers ist dann nicht notwendig.