Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

17.09.1991

Geschäftszahl

90/08/0004

Rechtssatz

Die Zugehörigkeit der Leistungen zum arbeitsvertraglichen Pflichtenkreis des Dienstgebers ist, wiewohl Anknüpfungspunkt, so doch keine notwendige Voraussetzung für die Subsumtion der Leistungen unter den sozialversicherungsrechtlichen Entgeltbegriff.