Verwaltungsgerichtshof
17.09.1991
90/08/0004
Die Zugehörigkeit der Leistungen zum arbeitsvertraglichen Pflichtenkreis des Dienstgebers ist, wiewohl Anknüpfungspunkt, so doch keine notwendige Voraussetzung für die Subsumtion der Leistungen unter den sozialversicherungsrechtlichen Entgeltbegriff.