Verwaltungsgerichtshof
14.09.1993
90/07/0152
GRS wie 89/18/0033 E 22. März 1989 RS 1
Es besteht keine Gesetzesbestimmung dahin, dass der Partei vor Erlassung eines Berichtigungsbescheides Parteiengehör gewährt werden müsse, handelt es sich doch bei der Frage der Voraussetzungen einer Berichtigung in der Regel um bloße Rechtsfragen.