Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

06.11.1990

Geschäftszahl

90/07/0089

Rechtssatz

In einem Verfahren betreffend ein Ansuchen um Erteilung einer wasserrechtlichen Bewilligung darf die Berufungsbehörde über einen ein anderes Projekt betreffenden Antrag nicht entscheiden, solange darüber nicht die Behörde erster Instanz abgesprochen hat (Hinweis E 28.10.1986, 86/07/0021, 0064).