Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

18.03.1994

Geschäftszahl

90/07/0018

Rechtssatz

Kommt der Bewilligungswerber über einen Zeitraum von drei Jahren den Auflagen des Bewilligungsbescheides (hier: entsprechende bauliche Anlagen zur Speisung eines Fischteiches mit einer bestimmten Wassermenge einzurichten) nicht nach, kommt eine Anwendung des Paragraph 21, Absatz eins, VStG nicht in Betracht.