Verwaltungsgerichtshof
18.03.1994
90/07/0018
Kommt der Bewilligungswerber über einen Zeitraum von drei Jahren den Auflagen des Bewilligungsbescheides (hier: entsprechende bauliche Anlagen zur Speisung eines Fischteiches mit einer bestimmten Wassermenge einzurichten) nicht nach, kommt eine Anwendung des Paragraph 21, Absatz eins, VStG nicht in Betracht.