Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

11.10.1990

Geschäftszahl

90/06/0066

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 1705/75 E 22. April 1976 RS 1

Stammrechtssatz

Die Feststellung des maßgebenden Sachverhaltes erstreckt sich auf die Ermittlung der unter dem Gesichtspunkt der anzuwendenden Rechtsvorschriften im konkreten Fall in Betracht kommenden Tatsachen und deren Erhärtung durch Beweise.