Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

19.09.1991

Geschäftszahl

90/06/0034

Rechtssatz

Die Vorschriften der Stmk BauO 1968 über Hochhäuser begründen keine subjektiv-öffentlichen Nachbarrechte.

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):

90/06/0095