Verwaltungsgerichtshof
19.09.1991
90/06/0034
Nach der Stmk BauO 1968 besteht kein subjektiv-öffentliches Nachbarrecht hinsichtlich Lichteinfall und Sonneneinfall.
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):
90/06/0095