Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

19.09.1991

Geschäftszahl

90/06/0034

Rechtssatz

Nach der Stmk BauO 1968 besteht kein subjektiv-öffentliches Nachbarrecht hinsichtlich Lichteinfall und Sonneneinfall.

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):

90/06/0095