Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

19.09.1991

Geschäftszahl

90/06/0034

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 88/06/0211 E 27. April 1989 RS 3

Stammrechtssatz

Im Verfahren betreffend eine Widmungsbewilligung hat der Nachbar keinen Anspruch auf Beibehaltung des Gebietscharakters.

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):

90/06/0095