Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

19.09.1991

Geschäftszahl

90/06/0034

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 89/06/0149 E 14. September 1989 RS 1

Stammrechtssatz

Einwendungen, die der Nachbar gegen die Erteilung einer Widmungsbewilligung bzw Baubewilligung erheben kann, sind in Paragraph 61, Absatz 2, Stmk BauO taxativ aufgezählt.

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):

90/06/0095