Verwaltungsgerichtshof
19.02.1991
90/05/0096
Da die unter dem Gesichtspunkt der Beeinträchtigung der Nachbarschaft durch Immissionen vorgesehenen Beschränkungen für Bauten, die sozialen Zwecken dienen, nicht gelten, müssen auch die von der Küche eines Krankenhauses allenfalls ausgehenden Immissionen von den Nachbarn in Kauf genommen werden.