Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

25.09.1990

Geschäftszahl

90/05/0069

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 86/05/0129 E 9. Dezember 1986 RS 7

Stammrechtssatz

Im Baubewilligungsverfahren betreffend einen der Massentierhaltung dienenden Stall hat ein medizinischer Sachverständiger auf der Grundlage eines immissionstechnischen Befundes die Frage zu beurteilen, ob die Geruchsimmissionen für Nachbarn zumutbar sind, da es diesem Sachverständigen obliegt, seine Auffassung hinsichtlich der Wirkungen der Immissionen auf den menschlichen Organismus darzulegen (Hinweis E 17.5.1965, 0361/65).