Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

18.09.1990

Geschäftszahl

90/05/0040

Rechtssatz

Der Nachbar ist im baubehördlichen Bewilligungsverfahren berechtigt, das Vorliegen entschiedener Sache aus dem Grunde einzuwenden, daß ein einmal rechtskräftig durch Abweisung des Bauansuchens für ein bestimmtes Projekt beendetes Verfahren - den Fall der Wiederaufnahme ausgenommen - nicht neuerlich aufgerollt werden darf, wenn sich weder die Rechtslage noch das Projekt in wesentlicher Hinsicht geändert haben.