Verwaltungsgerichtshof
26.06.1990
90/05/0034
Änderungen der Höhenlage iSd Paragraph 60, Absatz eins, Litera g, Wr BauO können im Rahmen des Baubewilligungsverfahrens betr die Bebauung der Grundflächen vorgesehen werden; ein gesondertes Verfahren ist nicht erforderlich.