Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

26.06.1990

Geschäftszahl

90/05/0034

Rechtssatz

Änderungen der Höhenlage iSd Paragraph 60, Absatz eins, Litera g, Wr BauO können im Rahmen des Baubewilligungsverfahrens betr die Bebauung der Grundflächen vorgesehen werden; ein gesondertes Verfahren ist nicht erforderlich.