Verwaltungsgerichtshof
27.04.1993
90/04/0265
GRS wie 3243/79 E 10. März 1980 RS 3
Ermittlungsverfahren und konkrete Feststellungen sind nur hins. solcher Tatsachen entbehrlich, die ganz allg. und daher auch für den zur Rechtskontrolle berufenen VwGH offenkundig sind.
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
90/04/0268