Verwaltungsgerichtshof
27.11.1990
90/04/0149
GRS wie 3199/80 E 30. Oktober 1981 RS 1
Der ärztliche Sachverständige hat auch dann, wenn, etwa hinsichtlich der Klangcharakteristik, subjektive Wahrnehmungen bedeutsam sein können, vor allem von den objektiv, etwa hinsichtlich der Lautstärke, aufgenommenen Beweisen in seinem Gutachten auszugehen (Hinweis VwGH 2.7.1981, 0900/78).