Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

19.06.1990

Geschäftszahl

90/04/0033

Rechtssatz

Die Gewerbebehörde hat bei Untersuchung des Ausschlußgrundes gem Paragraph 13, Absatz eins, Ziffer eins, GewO 1973 im besonderen die mit der beabsichtigten Ausübung der konkreten Gewerbeberechtigung in Zusammenhang stehenden Umstände zu prüfen (Hinweis E 15.10.1982, 81/04/0031).