Verwaltungsgerichtshof
19.06.1990
90/04/0033
Die Gewerbebehörde hat bei Untersuchung des Ausschlußgrundes gem Paragraph 13, Absatz eins, Ziffer eins, GewO 1973 im besonderen die mit der beabsichtigten Ausübung der konkreten Gewerbeberechtigung in Zusammenhang stehenden Umstände zu prüfen (Hinweis E 15.10.1982, 81/04/0031).