Verwaltungsgerichtshof
03.07.1991
90/03/0233
Ein Mitführen der Papiere iSd Paragraph 102, Absatz 5, Litera a und Litera b, KFG setzt das Bewußtsein des Lenkers voraus, wo sich die Papiere befinden, damit er sie im Falle der Aufforderung vorzeigen kann.
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
90/03/0234