Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

03.07.1991

Geschäftszahl

90/03/0233

Rechtssatz

Ein Mitführen der Papiere iSd Paragraph 102, Absatz 5, Litera a und Litera b, KFG setzt das Bewußtsein des Lenkers voraus, wo sich die Papiere befinden, damit er sie im Falle der Aufforderung vorzeigen kann.

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung

verbunden):

90/03/0234