Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

02.10.1991

Geschäftszahl

90/03/0180

Rechtssatz

Bei Vorliegen des Verdachtes einer Übertretung nach Paragraph 99, Absatz eins, Litera a, in Verbindung mit Paragraph 5, Absatz eins, StVO kann für diese Übertretung allein schon eine vorläufige Sicherheit von S 8000,-- eingehoben werden.