Verwaltungsgerichtshof
28.11.1990
90/03/0172
Beim Einfahren in eine Kreuzung trotz Rotlichtes der Verkehrslichtsignalanlage ist es nicht erforderlich, im Spruch des Straferkenntnisses jene Stelle zu bezeichnen, an der der Fahrzeuglenker anzuhalten gehabt hätte (Hinweis E VS 8.5.1987, 85/18/0257).
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):
90/03/0173