Verwaltungsgerichtshof
28.11.1990
90/03/0172
GRS wie 85/18/0257 E VS 8. Mai 1987 VwSlg 12466 A/1987; RS 8
Der Fahrzeuglenker, der trotz roten Lichtes in die Kreuzung einfährt, missachtet das Gebot des Paragraph 38, Absatz 5, StVO, gleichgültig, an welcher der drei in Betracht kommenden Stellen (Haltelinie, Schutzweg, Kreuzung selbst) er anzuhalten gehabt hätte.
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):
90/03/0173