Verwaltungsgerichtshof
28.11.1990
90/03/0172
GRS wie VwGH E 1990/06/19 89/04/0270 7
Es ist der Behörde nicht verwehrt, bei der Beweiswürdigung in ihren Erwägungen auch das Naheverhältnis der Zeugen zum Besch einzubeziehen (Hinweis E 21.9.1988, 88/03/0126).
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):
90/03/0173