Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

24.10.1990

Geschäftszahl

90/03/0152

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH B 1990/06/27 90/03/0160 1

Stammrechtssatz

Der Begriff Verwaltungsstrafsachen im Artikel 132, B-VG ist umfassend zu verstehen und schließt auch rein verfahrensrechtliche Entscheidungen, die in einem Verwaltungstrafverfahren ergehen, ein. Er erstreckt sich auf alle Verfahren vor den Verwaltungsbehörden wegen Verwaltungsübertretungen einschließlich der Verfahren über Wiederaufnahme und Wiedereinsetzungsanträge

(Hinweis B 25.2.1985, 84/10/0237, VwSlg 11682 A/1985).

Beachte

Besprechung in:

Ecolex 5 aus 1991,, S 359;

Besprechung AnwBl 1991/8, 576;