Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

20.03.1991

Geschäftszahl

90/02/0205

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 87/18/0022 E 5. Juni 1987 RS 1

Stammrechtssatz

Es entspricht der Lebenserfahrung, dass die von einem Beschuldigten bei der ersten Vernehmung gemachten Angaben (erfahrungsgemäß) der Wahrheit am nächsten kommen.