Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

23.01.1991

Geschäftszahl

90/02/0181

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1990/09/19 90/03/0158 1

Stammrechtssatz

Nach der allgemeinen Erfahrung entsprechen kurz nach der Tat gemachte Angaben eher der Wahrheit als ein späteres Leugnen des dann rechtsfreundlich vertretenen Besch

(Hinweis E 28.6.1989, 88/02/0215, 0216).