Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

15.05.1991

Geschäftszahl

90/02/0154

Rechtssatz

Entsprechend der Lebenserfahrung werden bei der ersten Befragung in der Regel wahrheitsgemäßere Angaben gemacht (Hinweis E 20.3.1991, 90/02/0205).