Verwaltungsgerichtshof
28.11.1990
90/02/0139
GRS wie 3243/79 E 10. März 1980 RS 3
Ermittlungsverfahren und konkrete Feststellungen sind nur hins. solcher Tatsachen entbehrlich, die ganz allg. und daher auch für den zur Rechtskontrolle berufenen VwGH offenkundig sind.