Verwaltungsgerichtshof
30.01.1991
90/01/0197
GRS wie 85/01/0286 E 27. November 1985 RS 2
Die Bestrafung wegen Übertretung passrechtlicher und den Aufenthalt von Staatsbürgern im Ausland regelnder Vorschriften kann für sich allein nicht als Verfolgung iSd Konvention gewertet werden.