Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

30.01.1991

Geschäftszahl

90/01/0197

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 85/01/0286 E 27. November 1985 RS 2

Stammrechtssatz

Die Bestrafung wegen Übertretung passrechtlicher und den Aufenthalt von Staatsbürgern im Ausland regelnder Vorschriften kann für sich allein nicht als Verfolgung iSd Konvention gewertet werden.