Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

11.05.1990

Geschäftszahl

89/18/0171

Rechtssatz

Die Wendung im Paragraph 52, Litera a, Ziffer 10 a, StVO - Dieses Zeichen zeigt an, daß das Überschreiten der Fahrgeschwindigkeit, die als Stundenkilometeranzahl im Zeichen angegeben ist, ab dem Standort des Zeichens verboten ist - ist ein an die Verkehrsteilnehmer gerichtetes Verbot und stellt daher im Falle

seiner Übertretung die verletzte Verwaltungsvorschrift dar. In welchem Abschnitt der Straßenverkehrsordnung sich dieses Verbot befindet, ist rechtlich unentscheidend.