Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

07.06.1990

Geschäftszahl

89/18/0170

Rechtssatz

In der Frage der Beurteilung der Notwendigkeit der Einfuhr zur Förderung der inländischen Viehzucht ist der BMLF nicht an die Begriffsbestimmungen des ZTG 1988 gebunden.