Verwaltungsgerichtshof
10.11.1989
89/18/0128
Paragraph 4, Absatz 5, StVO enthält keine Verpflichtung zur Aufforderung zum Nachweis der Identität, sondern es besteht in diesem Zusammenhang lediglich eine Meldepflicht unter der Voraussetzung, dass ein Nachweis der Identität nicht erfolgt ist (Hinweis E 13.11.1981, 81/02/0131).