Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

10.11.1989

Geschäftszahl

89/18/0128

Rechtssatz

Paragraph 4, Absatz 5, StVO enthält keine Verpflichtung zur Aufforderung zum Nachweis der Identität, sondern es besteht in diesem Zusammenhang lediglich eine Meldepflicht unter der Voraussetzung, dass ein Nachweis der Identität nicht erfolgt ist (Hinweis E 13.11.1981, 81/02/0131).