Verwaltungsgerichtshof
19.01.1990
89/18/0079
Ein von der Kanzlei einer Beh ausgefertigtes Schriftstück bildet nur dann eine Amtshandlung, wenn ein entsprechendes Geschäftsstück, das eine gem Paragraph 18, Absatz 4, AVG eigenhändig beigesetzte Genehmigung aufweist, besteht (Hinweis E 3.7.1979, 1478/78, VwSlg 9903 A/1978).
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
89/18/0088
89/18/0090
89/18/0089