Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

11.12.1992

Geschäftszahl

89/17/0259

Rechtssatz

Die Überlassung einer Gewerbeberechtigung bildet kein notwendiges Erfordernis, wohl aber ein Indiz für das Vorliegen eines Pachtverhältnisses (Hinweis E 14.3.1986, 85/17/0009; E 29.4.1988, 87/17/0313; E 29.4.1992, 91/17/0023).