Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

17.01.1992

Geschäftszahl

89/17/0210

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1990/03/13 89/08/0198 6

Stammrechtssatz

Macht der Bf Verfahrensmängel gem Paragraph 42, Absatz 2, Ziffer 3, Litera c, VwGG geltend, so hat er in seinen Beschwerdeausführungen darzulegen, inwieweit andernfalls ein anderes Ergebnis des Verwaltungsverfahrens hätte ermöglicht werden können.