Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

14.08.1991

Geschäftszahl

89/17/0174

Rechtssatz

Nach der Verkehrsanschauung stellt eine Messe eine Veranstaltung mit Marktcharakter dar, die ein umfassendes Angebot mehrerer Wirtschaftszweige oder eines Wirtschaftszweiges bietet. Auf Grund der ausgestellten Muster wird dort für den Wiederverkauf oder für gewerbliche Verwendung verkauft.