Verwaltungsgerichtshof
14.08.1991
89/17/0174
Nach der Verkehrsanschauung stellt eine Messe eine Veranstaltung mit Marktcharakter dar, die ein umfassendes Angebot mehrerer Wirtschaftszweige oder eines Wirtschaftszweiges bietet. Auf Grund der ausgestellten Muster wird dort für den Wiederverkauf oder für gewerbliche Verwendung verkauft.