Verwaltungsgerichtshof
18.12.1992
89/17/0173
Nicht die Schuldlosigkeit des Geschäftsführers an den schlechten wirtschaftlichen Verhältnissen der GmbH ist darzutun, sondern die Gleichbehandlung der Abgabenschuld mit anderen Verbindlichkeiten in bezug auf ihre Bezahlung (Hinweis E 21.5.1992, 88/17/0216).