Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

18.12.1992

Geschäftszahl

89/17/0173

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1990/08/27 89/15/0059 2

Stammrechtssatz

Dem Geschäftsführer fallen die im Paragraph 54, Absatz eins, Wr LAO (Paragraph 80, Absatz eins, BAO) erwähnten Pflichten auch dann zu, wenn noch andere Geschäftsführer bestellt sind, es sei denn, daß Aufgabenteilungen bestehen.