Verwaltungsgerichtshof
23.05.1990
89/17/0073
Für die Berechnung der Anliegerleistung kommt es nicht auf die tatsächliche Inanspruchnahme des Kanalnetzes, sondern lediglich auf die Größe des Bauplatzes an.
Besprechung in:
ÖStZ 1991, 152;