Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

23.05.1990

Geschäftszahl

89/17/0073

Rechtssatz

Für die Berechnung der Anliegerleistung kommt es nicht auf die tatsächliche Inanspruchnahme des Kanalnetzes, sondern lediglich auf die Größe des Bauplatzes an.

Beachte

Besprechung in:

ÖStZ 1991, 152;