Verwaltungsgerichtshof
26.06.1992
89/17/0039
Das Wort "besonderem" in Paragraph eins, Absatz eins, Litera b, der Slbg BewertungspunkteV 1978, LGBl 1978/2, ist als "gesondertem" oder "zusätzlichem" (Abwasseranfall infolge des Aufenthaltes von Menschen) zu lesen, dh, daß damit der Gegensatz zu den in Paragraph eins, Absatz 4, sowie den in Paragraph 2,, Paragraph 3 und Paragraph 4, der angeführten Verordnung genannten Betriebsabwässern bezeichnet wird.