Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

21.09.1990

Geschäftszahl

89/17/0011

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 0598/54 E 2. März 1956 VwSlg 1374 F/1956; RS 2

Stammrechtssatz

Durch die nach der Erlassung eines mit einer Beschwerde an den VwGH angefochtenen Bescheides erfolgte, auf einen vor der Erlassung des angefochtenen Bescheides gelegenen Zeitpunkt rückwirkende Änderung einer die rechtliche Grundlage des angefochtenen Bescheides bildenden gesetzlichen Vorschrift wird der angefochtene Bescheid nicht rechtswidrig iSd Vorschrift des Paragraph 42, Absatz 2, Litera a, VwGG vergleiche VfGH 12.3.1985, G 1/85).

Beachte

Besprechung in:

ÖStZ 1991/435;