Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

27.09.1990

Geschäftszahl

89/16/0225

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1990/04/18 89/16/0169 3

Stammrechtssatz

In dem Antrag, allenfalls eine Verhandlung gem Paragraph 39, VwGG durchzuführen, kann ein Antrag auf Durchführung einer Verhandlung iSd Paragraph 39, Absatz eins, Ziffer eins, VwGG nicht erblickt werden.

Beachte

Besprechung in:

ÖStZ 1992, 54;