Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

27.09.1990

Geschäftszahl

89/16/0225

Rechtssatz

Abgabenrechtliche Haftungen setzen wohl den Bestand einer Schuld voraus, nicht jedoch, daß diese Schuld dem Abgabenerstschuldner gegenüber auch bereits geltend gemacht wurde; sie haben daher keinen subsidiären Charakter (Hinweis E 28.6.1989, 88/16/0210)

Beachte

Besprechung in:

ÖStZ 1992, 54;