Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

14.02.1991

Geschäftszahl

89/16/0218

Rechtssatz

Die (vorläufige) Nichtfestsetzung der Grundwerbsteuer stellt keine behördliche "Entscheidung" dar, die in Rechtskraft erwachsen kann. Aus dem vorläufigen Unterbleiben einer Steuerfestsetzung erwächst daher auch kein Rechtsanspruch auf Ausnahme von der Steuer (Hiwneis E 22.10.1981, 81/16/0179).