Verwaltungsgerichtshof
14.02.1991
89/16/0218
Die (vorläufige) Nichtfestsetzung der Grundwerbsteuer stellt keine behördliche "Entscheidung" dar, die in Rechtskraft erwachsen kann. Aus dem vorläufigen Unterbleiben einer Steuerfestsetzung erwächst daher auch kein Rechtsanspruch auf Ausnahme von der Steuer (Hiwneis E 22.10.1981, 81/16/0179).