Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

18.04.1990

Geschäftszahl

89/16/0154

Rechtssatz

Es bedarf keines VS iSd Paragraph 13, VwGG, wenn das neue Erkenntnis auf Grund eines formell ganz neuen - wenn auch inhaltlich dem alten entsprechenden - Gesetzes ergeht.

Beachte

Besprechung in:

AnwBl 1991/11, 832;