Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

18.01.1990

Geschäftszahl

89/16/0115

Rechtssatz

Nach stRsp des VwGH ist ein Windfang, der in einem abgeschlossenen Wohnungsverband liegt, der Wohnnutzfläche zuzurechnen (Hinweis E 12.10.1989, 88/16/0181).