Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

20.06.1990

Geschäftszahl

89/16/0101

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1990/04/18 89/16/0154 4

Stammrechtssatz

Es bedarf keines VS iSd Paragraph 13, VwGG, wenn das neue Erkenntnis auf Grund eines formell ganz neuen - wenn auch inhaltlich dem alten entsprechenden - Gesetzes ergeht.

Beachte

Besprechung in:

AnwBl 1990/11, 642;

ÖStZ 1991, 569;

ZGV 1991/1, 3;