Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

12.07.1990

Geschäftszahl

89/16/0086

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1990/01/18 89/16/0115 6

Stammrechtssatz

Nach stRsp des VwGH ist ein Windfang, der in einem abgeschlossenen Wohnungsverband liegt, der Wohnnutzfläche zuzurechnen (Hinweis E 12.10.1989, 88/16/0181).

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):

89/16/0087

Besprechung in:

ÖStZ 1991, 390;