Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

24.05.1991

Geschäftszahl

89/16/0068

Rechtssatz

Die Übernahme der Kosten für den Erwerb einer Liegenschaft samt Haus stellen keine Unterhaltsleistung dar.

Beachte

Besprechung in:

ÖStZ 1992, 403;

AnwBl 1991/11, 838;