Verwaltungsgerichtshof
27.09.1990
89/16/0046
GRS wie 87/16/0131 E 1. Dezember 1987 VwSlg 6274 F/1987 RS 6
Das Maß der vom Täter zu beobachtenden Sorgfalt bestimmt sich nach subjektiven Gesichtspunkten. In jedem Falle muß der Betroffene zumindest so sorgfältig verfahren, wie er es in seinen sonstigen Angelegenheiten beruflicher oder geschäftlicher Art zu halten pflegt.